SUPPLYCOMMERCE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt "SupplyCommerce" der netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH
Version vom 26. September 2025
1. Begriffsbestimmungen
Anbieter: netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH.
Nutzer: Vertragspartner des Anbieters (Unternehmen/Organisation).
Plattform / Software / „SupplyCommerce“: Die vom Anbieter bereitgestellte cloudbasierte Anwendung.
Grundleistungen: Die in Abschnitt 2 beschriebenen Standardfunktionen.
Serviceleistungen: Individual- und Supportleistungen nach Abschnitt 4.
Preisliste: Anlage 1 zu diesen AGB.
SLA (Service Level Agreement): Anlage 2 zu diesen AGB.
2. Einführung
Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) stellt dem Vertragspartner (nachfolgend „Nutzer“ genannt) mit SupplyCommerce eine cloudbasierte Softwarelösung zur Verfügung, die Unternehmen bei der strukturierten, dezentralen Beschaffung von Arbeitsmaterialien, Arbeitsschutzkleidung und anderen wiederkehrenden Bedarfsgütern unterstützt.
Die Plattform ermöglicht es dem Nutzer, Produktkataloge anzulegen und diese bestimmten Mitarbeitenden sowie Lieferanten zur Mitarbeit auf der Plattform einzuladen. Über rollenbasierte Zugriffsrechte wird gesteuert, welche Produkte ein:e Mitarbeitende:r sehen und bestellen darf.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen i.s.v. § 14 BGB. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.
Diese AGB einschließlich Anlagen 1 und 2 bilden die vertragliche Grundlage für die Nutzung von „SupplyCommerce“.
2. Vertragsgegenstand und Grundleistungen
Der Anbieter stellt dem Nutzer die cloudbasierte Softwarelösung „SupplyCommerce“ zur Verfügung. Sie ist über das Internet abrufbar und wird ab der Rechenzentrums-Schnittstelle bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt über gängige Browser oder geeignete Anwendungen.
Die wesentlichen Funktionalitäten (nachfolgend „Grundleistungen“) umfassen:
Benutzerverwaltung mit Rollenmodell: Administratoren können Nutzerkonten anlegen und verwalten. Es bestehen Rollen mit abgestuften Berechtigungen (z. B. Administrator, Mitarbeiter, Genehmiger). Bestellungen sind in der Regel budgetgebunden. Budgetzuweisungen erfolgen indirekt über Mitarbeitergruppen.
Bestellprozesse: Mitarbeitende können Warenkörbe anlegen und Bestellungen absenden. Bei Budgetüberschreitung ist vor Auslösung eine Genehmigung erforderlich. Lieferadressen können jeweils individuell angegeben werden.
Produkt- und Katalogpflege: Administratoren können Produktinformationen inkl. Varianten, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten pflegen. Angaben zur Verfügbarkeit basieren nicht auf Echtzeitdaten.
Adressverwaltung: Die Rechnungsadresse wird systemseitig aus der Standardkonfiguration oder über die Kostenstellenzuordnung bestimmt.
Die Software enthält keine automatisierten Logistik- oder Versandfunktionen. Der Anbieter ist nicht für Lieferung, Versandkommunikation oder Sendungsverfolgung verantwortlich.
Ein ggf. erforderliche Abrechnungsprozess ist mit den beteiligten Lieferanten direkt zu etablieben. SupplyCommerce übernimmt keine Rechnungsstellungsprozesse für durch Mitarbeiter bestellte Waren.
3. Technische Rahmenbedingungen und Datenschutz
Die Software wird ausschließlich in Rechenzentren innerhalb Deutschlands betrieben.
Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software zur Verfügung stellen und wird den Nutzer hierüber elektronisch informieren. Einschränkungen wesentlicher Funktionen werden mit angemessener Frist angekündigt.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insb. DSGVO) als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die Bestandteil des Vertrags ist. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisungen des Nutzers.
4. Serviceleistungen (Support, Beratung, Entwicklung)
Zusätzliche Leistungen („Serviceleistungen“) können über die Plattform (z. B. Menüpunkt „Support“) oder schriftlich beauftragt werden. Dazu zählen insbesondere:
Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen,
Entwicklung individueller Erweiterungen oder Modifikationen,
Pflege von Inhalten,
Konfigurationsänderungen.
Die Vergütung für Serviceleistungen richtet sich ausschließlich nach der jeweils gültigen Preisliste (Anlage 1). Preise und Taktungen werden dort ausgewiesen.
Preisänderungen erfolgen gemäß den in Anlage 1 geregelten Voraussetzungen (insb. Ankündigungsfrist, Höchstgrenze, Sonderkündigungsrecht) und gelten ab dem dort genannten Wirksamkeitsdatum.Die Reaktionszeiten und Supportzeiten ergeben sich aus dem SLA (Anlage 2). Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien) verlängern Fristen angemessen; der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich.
Entwicklungsleistungen gelten mit Schließen des zugehörigen Tickets binnen 14 Tagen als abgenommen. Für sonstige Serviceleistungen genügt die ordnungsgemäße Erfüllung.
Fehler werden über die Plattform gemeldet. Der Anbieter klassifiziert eingehende Meldungen (Anwenderfehler vs. Softwarefehler).
Softwarefehler werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
Anwenderfehler gelten als Serviceleistungen nach diesem Abschnitt.
Die Fehlerbehebung umfasst Eingrenzung, Diagnose, Patches/Updates oder zumutbare Umgehungen. Der Anbieter ist nicht zur Behebung von Fehlern in Drittsoftware verpflichtet.
5. Preise, Entgelte und Zahlungsmodalitäten
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus Anlage 1 (Preisliste). Bei Widersprüchen gelten die Angaben in Anlage 1 vorrangig.
Die Abrechnung erfolgt gemäß vereinbartem Intervall (monatlich/jährlich) im Voraus. Zahlungsziel: 14 Tage. Rechnungen werden per E‑Mail an die hinterlegte Adresse gesendet; alternative Rechnungsadressen können mitgeteilt werden.
Unabhängig vom Tarif wird pro aktivem Nutzerkonto ein Nutzungsentgelt fällig (siehe Anlage 1). Ein Zugang gilt als aktiv, wenn ein Login oder automatisierter Prozess im Kalendermonat erfolgt.
6. Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Der Nutzer darf die Leistungen ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken verwenden. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder an Infrastrukturleistungen, werden nicht eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus, die Überlassung an Dritte, Vermietung oder Verleih der Software ist unzulässig.
Für jeden unberechtigten Nutzungsvorgang im Verantwortungsbereich des Nutzers schuldet dieser Schadensersatz in Höhe der Vergütung, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
Der Anbieter darf angemessene technische Schutzmaßnahmen implementieren, die den vertragsgemäßen Einsatz nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigen.
Bei vertragswidriger Nutzung hat der Nutzer dem Anbieter unverzüglich alle zur Anspruchsdurchsetzung erforderlichen Informationen (z. B. Name/Anschrift des unberechtigten Nutzers) mitzuteilen.
Der Anbieter kann bei erheblicher Vertragsverletzung die Zugangsberechtigung entziehen und/oder den Vertrag kündigen; vorher ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Widerruf ohne Kündigung ist maximal drei Monate zulässig.
Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für die übermäßige Nutzung bleibt unberührt. Der Nutzer hat Anspruch auf Wiederherstellung des Zugangs nach Beendigung des Verstoßes.
7. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer schützt seine Zugangs- und Authentifikationsdaten vor unbefugtem Zugriff.
Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Nutzer beruhen. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald ein solcher Verstoß droht.
Der Nutzer nutzt bereitgestellte Sicherungsfunktionen und sorgt für angemessene Datensicherung im eigenen Verantwortungsbereich.
Mängelmeldungen erfolgen detailliert und nachvollziehbar (Arbeitsschritte, Erscheinungsform, Auswirkungen).
Der Nutzer unterstützt den Anbieter angemessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten.
Vertraulichkeit: Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen streng vertraulich (siehe Abschnitt 9 / 10; je nach Zuordnung).
Unverschlüsselte elektronische Kommunikation birgt Risiken; Ansprüche allein wegen fehlender Verschlüsselung sind ausgeschlossen, sofern keine Verschlüsselung vereinbart wurde.
8. Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Leistungen beginnen zum vertraglich vereinbarten Datum.
Mindestlaufzeit bei monatlicher Zahlung: 1 Kalendermonat; bei jährlicher Zahlung: 1 Jahr. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Periodenende gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist in Textform gemäß § 126b BGB kündigen. Die Kündigung ist per E-Mail an hallo@netzdirektion.de zu richten. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Nutzerzugang gelöscht. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, das Nutzungsverhältnis in Textform, insbesondere per E-Mail, zu kündigen.
Der Nutzer sichert seine Daten rechtzeitig vor Vertragsende. Nach Vertragsende wird aus Datenschutzgründen kein Zugriff mehr gewährt.
Der Nutzer kann bis 30 Tage nach Vertragsende einen Export seiner Daten in einem üblichen, maschinenlesbaren Format verlangen; danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9. Leistungsschutz / Zahlungsstörungen
Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Eigentum und Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Anbieter. Bei Zahlungsverzug kann die Nutzung vorübergehend untersagt werden (max. 6 Monate). Dies stellt keinen Rücktritt dar. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Bei Übertragung von Nutzungsrechten verpflichtet sich der Nutzer, vertragliche Beschränkungen an den Empfänger weiterzugeben.
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Zahlungsziele widerrufen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse/Sicherheiten erbringen.
Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Nutzers (z. B. drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag) kann der Anbieter Verträge fristlos beenden (§ 321 BGB, § 112 InsO). Der Nutzer informiert den Anbieter frühzeitig schriftlich.
Feste Leistungstermine bedürfen ausdrücklicher, dokumentierter Vereinbarung; sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
10. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
Beide Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner. Entscheidungen sind zeitnah herbeizuführen und zu dokumentieren.
Der Nutzer schafft in seiner Sphäre alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung (Informationen, Remotezugang, fachkundiges Personal). Bei Leistungen vor Ort stellt der Nutzer Arbeitsplätze und Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung.
Der Nutzer sorgt für angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge, sofern nicht anders vereinbart.
Mängel sind unverzüglich detailliert zu melden (siehe 7.4).
Unterstützungspflicht bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte.
Geheimhaltung: Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichnete Informationen sind geheim zu halten, nicht zu beobachten, zu untersuchen oder zu reverse-engineeren. Weitergabe nur mit schriftlicher Einwilligung der anderen Partei. Die Geheimhaltungspflicht endet für sonstige vertrauliche Informationen 5 Jahre nach Bekanntwerden, für Geschäftsgeheimnisse unbefristet. Mitarbeiter/Dritte sind entsprechend zu verpflichten.
Risiken unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation sind bekannt; Ansprüche wegen fehlender Verschlüsselung bestehen nicht, sofern keine Verschlüsselung vereinbart wurde.
11. Störungen der Leistungserbringung
Verlangt der Nutzer wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung Rücktritt/Schadensersatz, kann der Anbieter eine schriftliche Erklärung verlangen, ob der Nutzer an der Leistung festhält. Bei Rücktritt ist der Wert der Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten.
Verzugshaftung: Für jede vollendete Woche des Verzugs ist die Haftung auf 0,5 % (max. 5 %) des Preises für den nicht nutzbaren Teil der Leistung beschränkt; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Jahresvergütung. Abweichende Prozentsätze laut Individualvereinbarung gehen vor. Keine Begrenzung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
Bei Verzögerung besteht ein Rücktrittsrecht nur, wenn der Anbieter sie zu vertreten hat. Bei Schadens-/Aufwendungsersatz statt Leistung: 1 % pro Woche (max. 10 %) des betroffenen Leistungsteils; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Jahresvergütung. Abweichende Prozentsätze laut Individualvereinbarung gehen vor.
12. Sach- und Rechtsmängel / Aufwendungsersatz
Gewähr wird für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit übernommen. Bei nur unerheblicher Minderung bestehen keine Ansprüche. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen. Keine Ansprüche bei unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Systemkomponenten, nicht reproduzierbaren Fehlern oder externen Einflüssen. Gleiches gilt bei eigenmächtigen Änderungen durch den Nutzer/Dritte, es sei denn, diese erschweren die Analyse nicht.
Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur bei vertragsgemäßem, unverändertem Einsatz innerhalb EU/EWR und am Ort der vereinbarten Nutzung. Der Nutzer informiert den Anbieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche. Anerkenntnisse gegenüber Dritten sind unzulässig, bevor der Anbieter reagieren konnte. Bei Rechtsverletzungen kann der Anbieter nach eigener Wahl:
ein Nutzungsrecht verschaffen,
die Leistung rechtfrei gestalten,
die Leistung gegen Erstattung der Vergütung (abzgl. Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
Die Interessen des Nutzers werden angemessen berücksichtigt.
Ansprüche wegen Sach-/Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Beginn. Längere Fristen gelten bei § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige hemmt die Verjährung nur nach gesetzlichen Voraussetzungen; ein Neubeginn tritt nicht ein.
Der Anbieter kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn
kein Mangel vorliegt und der Nutzer dies erkennen konnte,
ein Mangel nicht reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar ist,
Mehraufwand durch Pflichtverletzungen des Nutzers entsteht.
Für Schadens-/Aufwendungsersatz gelten zusätzlich Abschnitt 13.
13. Haftung
- Der Anbieter haftet stets:
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe/Erfüllungsgehilfen,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; entgangener Gewinn/ausgebliebene Einsparungen sind ausgeschlossen; entfernte Folgeschäden ebenfalls.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert, bei laufender Vergütung auf die doppelte Jahresvergütung begrenzt. Eine individuell vereinbarte Haftungssumme geht vor.
Soweit vereinbart, gilt ergänzend/vorrangig ein prozentualer Haftungshöchstbetrag.
Aus Garantien haftet der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist; bei leichter Fahrlässigkeit gelten die Beschränkungen aus 13.2.
Bei Wiederherstellung von Daten/Komponenten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung/Ausfallvorsorge des Nutzers erforderlich gewesen wäre.
14. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung als Auftragsverarbeiter und beachtet Weisungen des Nutzers. Nachteilige Folgen solcher Weisungen trägt der Nutzer. Details regelt die AVV.
Der Nutzer bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne und stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist. Er stellt den Anbieter bei Verstößen von Ansprüchen Dritter frei.
Anfragen Betroffener bearbeitet der Nutzer eigenverantwortlich; der Anbieter unterstützt im Rahmen seiner Pflichten.
Daten werden ausschließlich in Deutschland, der EU oder dem EWR gespeichert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ergänzend gelten die in der AVV festgelegten Regelungen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende AGB des Nutzers finden keine Anwendung. Die Annahme der Leistung gilt als Anerkennung dieser AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Anbieter.
Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit ausdrücklich Schriftform vereinbart wurde; im Übrigen genügt Textform (§ 126b BGB). Eine individuell vereinbarte strengere Form geht vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rüsselsheim am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung